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KG, 01.07.1991 - 24 W 2051/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 1300
Wird zitiert von ... (6)
- KG, 08.06.1994 - 24 W 5760/93
Kann Eigentumswohnung als Architekturbüro genutzt werden?
Der Sinn eines in der Teilungserklärung festgelegten Erlaubnisvorbehaltes liegt deshalb - ähnlich wie bei der Genehmigung baulicher Veränderungen durch den Verwalter (hierzu Senatsbeschluß vom 1. Juli 1991 - 24 W 2051/91 - in NJW-RR 1991, 1300 = WE 1991, 328) - in der Pflicht des Wohnungseigentümers, den Verwalter zu informieren, ehe er eine berufliche Nutzung seiner Wohnung beginnt. - KG, 17.04.2002 - 24 W 9387/00
Anfechtbarer Negativbeschluss; Feststellung der Gültigkeit
Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass bauliche Veränderungen der schriftlichen Einwilligung des Verwalters bedürfen, so ist dies in der Regel nur als zusätzliches Erfordernis anzusehen, das neben die Zustimmung der durch die Veränderung beeinträchtigten Wohnungseigentümer tritt (Senat NJW-RR 1991, 1300; BayObLG WE 1992, 195). - OLG Köln, 07.06.1995 - 16 Wx 78/95
Pflicht einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Genehmigung eines Balkons bei …
Das KG ( NJW-RR 1991, 1300 ), das BayObLG ( WE 1992, 195 ) und diesen folgend das OLG Zweibrücken ( ZMR 1992, 458 ) haben vielmehr entschieden, daß Regelungen der Teilungserklärung, die dem Verwalter die Befugnis einräumen, baulichen Veränderungen zuzustimmen, in der Regel § 22 Abs. 1 WEG nicht wirksam abbedingen.
- BayObLG, 31.01.1996 - 2Z BR 135/95
Unzumutbare Beeinträchtigung der Rechte anderer Wohnungseigentümer durch den …
Die Bestimmung ist so auszulegen, daß vor der Aufstellung und dem Anschluß eines Ofens oder einer sonstigen Feuerstelle zunächst der Verwalter zu informieren ist und erst bei Zustimmung des Verwalters die Wohnungseigentümer mit der Sache befaßt werden sollen (vgl. BayObLG WE 1992, 195, 196; KG NJW-RR 1991, 1300, 1301). - OLG Frankfurt, 17.08.1998 - 20 W 30/97
Verhältnis der Vorschriften einer Gemeinschaftsordnung zum …
Eine solche Vorschrift der Gemeinschaftsordnung tritt zusätzlich neben das Einwilligungserfordernis der benachteiligten Wohnungseigentümer (BGH NJW 96, 1216; OLG Düsseldorf, ZMR 97, 435; OLG Zweibrücken, NJW 92, 2899; KG WaM 91, 517 = NJW-RR 91, 1300; BayObLG WE 92, 95). - KG, 26.11.1993 - 24 W 4675/93
Kein Schadensersatz für verzögerte Verwalterzustimmung
Trotz Vorschaltung des Verwalters bleibt aber die Entscheidungskompetenz der Eigentümergemeinschaft wie auch sonst hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums bestehen (vgl. auch Senat NJW-RR 1991, 1300 = ZMR 1991, 445).